AGB

AGB

1. Auftragserteilung und Vertrag
Mit beiderseitiger Unterzeichnung des Kaufvertrages kommt der Auftrag verbindlich zustande. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die dem Kaufvertrag beigefügten Unterlagen, wie Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich in der Bestellung schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Lieferung
Die bestellte Ware wird nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

Im Falle einer vereinbarten Frei-Haus-Lieferung haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder die Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeiten durch Eingänge und Treppenhäuser.

Etwa erforderliche Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Käufers. Bis einschließlich drittes Obergeschoss gilt der Transport als Frei-Haus-Lieferung. Bei Lieferung in höhere Stockwerke wird ein angemessener Zuschlag fällig, sofern keine Aufzugbenutzung möglich ist.

Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

Nur eine Anlieferung ist kostenlos. Eine Gewähr für die Einhaltung des zugesagten Anlieferungstermins wird nicht übernommen.

3. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung insbesondere vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Maße, Muster, Pläne sowie dem Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.

Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit entsprechend den neuzutreffenden Dispositionen.

Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl bei uns, als auch bei unseren Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeiten entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei uns nicht an den Käufer erfolgt.

Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die 6-Wochen-Frist. Teillieferungen sind zulässig.

Wir sind von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände haben wir den Käufer unverzüglich zu unterrichten.

4. Nichterfüllung des Vertrages
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens 25 % des Bestellpreises. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der fahrlässigen Beschädigung geht im Falle des Verzugs auf den Käufer über. Soweit der Abnahmeverzug länger als ein Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen.

Wir sind berechtigt, uns zur Lagerung auch einer Spedition zu bedienen.

Wird die Ware in Ausübung des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommen oder wird sie zurückgegeben, so regelt sich die Wertminderung und Gebrauchsüberlassung von gelieferten Möbeln und Polsterwaren nach folgenden Sätzen:

– innerhalb des ersten Halbjahres 50 % des Bestellpreises

– innerhalb des zweiten Halbjahres 60 % des Bestellpreises

– innerhalb des dritten Halbjahres 70 % des Bestellpreises

– innerhalb des vierten Halbjahres 80 % des Bestellpreises

Matratzen, nicht originalverpackte Bettwäsche, Gardinen sowie Dekorationsstoffe können nicht zurückgenommen werden. Auch bezüglich dieser Wertminderungen kann der Kunde den Nachweis erbringen, dass diese Minderung nicht oder wesentlich geringer sei. Die Rücknahme schließt mit Ausnahme von Verträgen, die Geltendmachung der Schadenspauschale von Abs. 2 nicht aus.

5. Gewährleistungspflicht
Wir leisten für die gelieferten Waren Gewähr nach folgender Maßgabe:

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch normalen Verschleiß, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonsitge Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Desweiteren erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf geringfügige handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen.

Bei Textilien wie z. B. bei Möbel- und Dekorationsstoffen erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf geringfügige Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton, wie sie u. a. auch den verschiedenartigen Ausfall von einzelnen Stücken entstehen soweit diese Abweichungen handelsüblich sind.

Die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer. Etwaige Gewährleistungsansprüche verjähren nach der gesetzlichen Frist. Im Übrigen hafetet die Lieferfirma nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Verschulden von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Verschulden bei Vertragsverhandlungen.

Für offensichtliche Mängel gilt eine Anzeigepflicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Spätere Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.

Gebrauchte Geräte und Geräte zweiter Wahl werden gekauft wie besichtigt unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Albrecht. Gewährleistungsansprüche gegen Dritte, insbesondere an das Herstellungswerk, bleiben unberührt.

Ist für die Firma Albrecht ein bestimmter Artikel nicht lieferbar, so ist sie berechtigt, gleichwertigen Ersatz zu leisten.

Installationsarbeiten gehen zu Lasten des Käufers und sind im Kaufpreis nicht enthalten.

6. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzuhalten, es sei denn, die zurückbehaltene Zahlung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln.

Der Käufer hat ein Aufrechnungsrecht nur dann, wenn seine Ansprüche sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen pro Monat auf die Kaufsumme erhoben. Im Falle der Nichteinhaltung des Zahlungstermins für auch nur eine Rate ist die gesamte Restschuld fällig. Für jede Mahnung ist eine Unkostenpauschale von 4,35  zu zahlen.

Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Firma Albrecht berechtigt, die Ware in Besitz zu nehmen oder die Auslieferung abzulehnen. Damit wird der Käufer vorleistungspflichtig. Kann die in Verwahrung genommene Ware nicht mehr herausgegeben werden, so hat der Kunde lediglich einen Anspruch auf Herausgabe eines gleichwertigen Ersatzes nach Wahl der Firma Albrecht.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Nebenforderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich, unser Eigentum insbesondere auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer sondern für Dritte bestimmt sind. Der Käufer verpflichtet sich für diesen Fall, auch den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Jeder Wohnungswechsel des Käufer ist uns wenigsten zwei Wochen vorher mitzuteilen.

8. Gerichtsstand
Bei Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz unseres Betriebes.

Erfüllung und Gerichtsstand ist Aschersleben.

9. Finanzierung/Barkauf
Ist eine beabsichtigte Finanzierung nicht durchführbar, so gilt der Kauf als Barkauf.

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